Für die Bestattung der Toten galten im Dombezirk folgende Bestimmungen:
Beamte im Dienste der fürstbischöflichen Regierung sowie Laien aus der Dompfarre wurden außerhalb des Domes auf den Friedhöfen der West-, Süd- und Nordseite beigesetzt.
P. Elbers berichtet in seinen Annalen, in vita Wigberti „daß, als 1601 auf dem Platze zwischen dem Dome und dem fürstbischöflichen Schlosse die große Glocke umgegossen wurde, Gräber, Fundamente von Gebäuden und eine zur Aufnahme vieler Leichen ausreichende Grabkammer gefunden wurden“.
Der südliche Friedhof, am kleinen Domhof, war der ehrenvollere, der den Rittern und Ritterbürtigen zugeteilt, auch Ritterfriedhof (coemeterium equestre) genannt wurde. Im Gegensatz dazu hieß der Friedhof der Nordseite: coemeterium plebejorum. Auf ersterem kostete 1664 ein Grab noch 24 Thaler; später wurden Diener und Beamte der Kirche gratis beerdigt, andere zahlten 20 Thaler. Am 22. Juni 1776 wurden beide Plätze für weitere Beisetzungen geschlossen.
Die Geistlichkeit wurde bestattet, wie folgt: die Bischöfe erhielten ihre Ruhestätte im Dom, im Mittelschiff, und falls sie Stifter oder Wohltäter von Kapellen waren, in diesen.
Andere Großwürdenträger wurden dieser Ehre nur ganz ausnahmsweise verliehen, so Stiftern von Altären vor diesen, ebenso Wohltäter von solchen. Ursprünglich standen für das Domkapitel auch die Seitenschiffe als Grabstätte zur Verfügung. Seit 1649 wurde dieses Privileg den Mitgliedern verliehen, weil die damaligen Bischöfe alle auswärts residierten und sich durch einen Koadjutor vertreten ließen. Ab den 13. Februar 1769 ward das Recht auf Dompropst und Domdechant beschränkt, die anderen Mitglieder des Kapitels erhielten ihre Grabstätten in den Domkreuzgängen, an deren Wände dann ihre Wappen angebracht wurden.
Da der Fußboden aller Räume möglichst glatt bleiben sollte, wurden für die Grabplatten nur glatte Steine mit Messingeinlagen für Schrift und Wappen zugelassen, ein Umstand, der für ihre Erhaltung verhängnisvoll wurden.
Gelegentlich der notwendigen Erneuerung des Fußbodens, unter dem bereits 55 Gräber lagen, wurde am 7. Dezember 1789 bestimmt, daß von allen abgängigen Steinen ein Abriß sämtlicher Inschriften und Wappen hergestellt werden sollte, während die Steine und das Metall größtenteils abgegeben wurde. Diese Inventarisierung besorgte der fürstbischöfliche Privatsekretär Franz Wilhelm Schlüter, seine sehr wertvolle Arbeit trägt den Titel: „Abbildungen der im Dome zu Hildesheim befindlichen Grabschriften bevor das Pflaster 1787 und 1788 gänzlich aufgenommen worden ist“. Das Werk enthält 57 Zeichnungen mit 4 Bischofsgräber und 53 Inschriftstafeln und ist für die Genealogie des Domstiftes von unersetzlichem Werte.
Leider waren schon 1721 die zahlreichen Epitaphien an den Wänden entfernt worden „zur besseren Egalität der allda zu der Kirchenzierrat zu verfertigenden Stukkatur Arbeit“.
In den Nebenräumen, namentlich unter dem nördlichen Anbau der Kornschule sowie im Kreuzgarten, wurden die übrigen Geistlichen beigesetzt; der Kreuzgarten trägt daher auch Namen wie atrium, vrithof, viridarium, als Ruhestätte der Kapitulare auch coemeterium Dominorum.
Seit 1873 werden die Domherren nur noch im Kreuzgarten beigesetzt, lediglich der Bischof findet nach alter Sitte seine letzte Ruhestätte im Dome.
Da gerade der Hildesheimer Dom sehr reich an (leider vielfach versetzten) Grabgedenkmäler ist, dürften diese Angaben für die Festlegung mancher Tatsachen von Wert sein.
Textquelle: [1] A. Zeller: Die Kunstdenkmäler der Provinz Hannover; Band 1, Kapitel 4: Kirchliche Bauten; Selbstverlag, Hannover
1911; Seite 69f
Bildquelle: [-] Bertram: Geschichte des Bistums Hildesheim