Hildesheimer Geschichte(n)
815 - 1945
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zurück:  Hildesheimer Notgeld von 1918 - 1920

Translator:



Notgeld-Banknoten

Allgemeines

25 Pfennig-Banknote

50 Pfennig-Banknote

5 Mark-Banknote

10 Mark-Banknote


Allgemeines

Sämtliche Scheine der Notausgabe wurden auf lithographischem Weg hergestellt. Die Originalzeichnungen wurden dazu durch photographischen Umdruck benutzt.

Der Druck ist zweifarbig, wie bei den einzelnen Scheinen angegeben. Damit wurden die Farben der 5 und 10-Mark-Scheine mit denen der entsprechenden Reichskassenscheinen in Übereinstimmung gebracht.

Als Papier wurde das der Firma gesetzlich geschützte „Wasserzeichenpapier D 6“ verwendet, dessen Muster eine Grecque-Kante darstellt.

Alle Scheine sind rot Nummeriert, die über 5 und 10 Mark beidseitig. Es sollte dadurch den Inhaber insofern ein Schutz gewähren wird, als bei Beschädigung eines Scheines immer noch diejenige größere Hälfte eingelöst werden konnte, die die Nummer unverletzt trug.

Zum weiteren Schutz gegen Fälschungen wurden die beiden höherwertigen Scheine mit einem kleinen Trockenstempel versehen, der das Stadtwappen darstellt mit der Umschrift

 

MAGISTRAT DER STADT HILDESHEIM

 

Die Scheine, mit Ausnahme des zu 25 Pfennig, haben in ihrem Tongrund beiderseits den sich wiederholenden, in gleichmäßigen Linien geordneten Text:

 

Magistrat der Stadt Hildesheim

 

Ferner enthalten sie den Vermerk über die Geltungsdauer.

Zum Schluß trägt jeder Schein auf einer Seite in Diamantschrift und in der Farbe des Unterdrucks den Namen der Firma:  

J.C. KÖNIG & EBHARDT IN HANNOVER


25 Pfennig (Papier)

Lila Druck

Untergrund hell-lila

Größe 82 x 50 mm

Erste Ausgabe 1918

J. E. König & Ebhardt

Hannover

Zweite Ausgabe 1920

J. E. König & Ebhardt

Hannover



Bei diesem  Entwurf vom Direktor C. Sandtrock bildet das Wappen der Stadt die Vorderseite. Der wachsende Adler entspricht nicht ganz der hergebrachten Form die dem Wappen auf dem Altstädter Mühlenzeichen von 1658 entnommen wurde.

Das türmereiche Stadtbild der Rückseite war ein beliebtes Motiv des 16. Und 17. Jahrhunderts und lehnt sich an Darstellungen an, die man z.B. von Merlin in seinen Topographien kennt. Im Wahlspruch darunter stehen durch einen Schreibfehler Domini für Domine.

Sehr wirksam ist der Abschluß des Bildes oben durch die Wiedergabe des sogenannten Waffenschmiedes, der sich über dem Türsturz des Hauses Gelber Stern Nr. 21 befindet. Die dort auf die Erbauung des Hauses sich beziehende Jahreszahl 1548 ist auf dem Schein sinngemäß in 1918 abgeändert worden.


Vorderseite:

 

In der Mitte in Umrandung das vollständige Wappen der Stadt mit reichen Helmdecken, zu beiden Seiten in viereckiger Kartusche zweizeilig 

„25 Pfennig“. Die Überschrift lautet:

 

Stadtgemeinde zu Hildesheim

Gut für 25 Pfennig

Darunter der Geltungsvermerk.

 

Rückseite:

 

In der Mitte das Stadtbild mit dem Wahlspruch:

 

Da Pacem Domine In Diebus Nostris

 

Als Abschluß oben der „Waffenschmied“ mit der Jahreszahl 1918 zwischen den beiden Wahrzeichen, links ein Radschloß, rechts ein Kugelkreuz. Das ganze flankiert von zwei stilisierten bloßen Schwertern.

In den vier Ecken die Wertzahl „25“ und unten:

 

Kriegs-Notgeld. Stadt Hildesheim

Gutschein über 25 Pfennig

 

Rechts und links der letzten Zeile befindet sich die Künstlersignatur „C.-S.

Unten im Rahmen der Druckvermerk: J.E. König & Ebhardt in Hannover


Geltungsvermerk:

Dieser Gutschein wird von der Kämmereikasse eingelöst

Er verliert seine Gültigkeit am 1. Februar 1919

Verlängerung der Einlösungsfrist bleibt vorbehalten

Hildesheim, den 18. Oktober 1918

Der Magistrat: Dr. Ehrlicher

-

Nummern der Scheine:

 

Lit. A. 1 - 100000 bzw. Lit. B 100001 - 200000,

die Ziffern in Rot

 

Fehler beim Wahlspruch: „Domini“ statt „Domine“

Geltungsvermerk:

Dieser Gutschein wird von der Kämmereikasse eingelöst

Er behält seine Gültigkeit bis zum öffentlichen Aufruf

Hildesheim, den 24. Juni 1920

Der Magistrat: Dr. Ehrlicher

 

    

Nummern der Scheine:

 

Lit. C. 200001 - 300000 bzw. Lit. D. 300001 - 400000 die Ziffern in Rot

 

Der Fehler beim Wahlspruch wurde berichtet 



50 Pfennig (Papier)

Wenn man bei der Verausgabung des Notgeldes auch nicht von einem Wiederaufleben des von der Stadt durch Verpfändung seitens des Bischofs Magnus im Jahre 1428 erworbenen und bis zum Jahre 1772 ausgeübten Münzrechtes sprechen kann, so war es scheinbar doch naheliegend, aus diesem Anlaß durch Abbildung des alten Münzgebäudes an jenes Recht zu erinnern, auf dessen Besitz die Stadt zu jeder Zeit den allergrößten Wert gelegen und das sie gegen alle Angriffe hartnäckig verteidigt hat.

Zudem gehört die alte Münze zu einem der wenigen ganz massiven Profanbauten Hildesheims und besitz große malerische Wirkung, die auf dem Schein, gefertigt nach einer Aufnahme von 1913, zum Ausdruck kommt.

Erste Ausgabe 1918

Schwarzgrüner Druck

Untergrund hellbraun

Größe 88 x 53 mm

Druck:

J. E. König & Ebhardt

Hannover

 

Entwurf von C. Saeger


 

Vorderseite:

 

Am Rande oben und unten verteilt:

Kriegsnotgeld der Stadt Hildesheim

 

In der Mitte:

Gutschein über Fünfzig Pfennig

 

Die letzten beiden Worte auf damasziertem Band. Darunter der Geltungsvermerk:

 

Dieser Gutschein wird von der Kämmereikasse

Eingelöst. Er verliert seine Gültigkeit am 1. Februar 1919.

Verlängerung der Einlösungsfrist bleibt vorbehalten.

Hildesheim, den 18. Oktober 1918

Der Magistrat: Dr. Ehrlicher

 

Rechts o. d. Plattennummern: Lit. A. 1 - 250000 bzw. Lit. B. 250001 - 500000, die Ziffern in Rot

In den vier Ecken die Zahl „50“.

 

Rückseite:

 

In der Mitte, als sechseckiges Medaillonbild, das ehemalige städtische Münzgebäude mit der Beischrift ALTE- MÜNZE. Unmittelbar über d. letzten Wort sehr klein die Künstlersignatur C. S.

Zu beiden Seiten wiederholt auf einem Band in zwei Zeilen die Wertbezeichnung „Fünfzig Pfennig“, das übrige Feld ausgefüllt durch Rosenornamente.

In den vier Ecken in Doppelkreisen klein die Wertzahl „50“.



5 Mark (Papier)

Saeger stellte hier einen anderen Teil des Hildesheimer Marktplatzes dar: den Marktbrunnen mit dem „Roland“, dem mittelalterlichen Wahrzeichen für das Stadtrecht. Ihm gegenüber das „schönste“ Fachwerkhaus Deutschlands, das Knochenhaueramthaus.

Der dargestellte Geizhals mit seinem Geldsack mußte als zeitgemäße üble Errungenschaft recht geeignet sein, auf dem Notgeld verewigt zu werden.

Zugleich erinnert das Bild an Georg Bergmann, dem heimatlichen Künstler, dem Hildesheim neben einer Reihe von Arbeiten auch die Malereien auf den Windbrettern am Knochenhaueramthaus verdanken, dessen viertes Bild von links eben jenen Geizhals darstellt.

Der Goethische Spruch hat keine unmittelbare Beziehung zu den Darstellungen, wohl aber allgemein zu der damaligen Kriegszeit, und er paßt so recht zu den Ereignissen der damaligen Zeit, die dem 9. November 1918 unmittelbar vorangingen.

Erste Ausgabe 1918

Stahlblauer Druck

Untergrund grau

Größe 125 x 83

Druck:

J. E. König & Ebhardt

Hannover 

Entwurf von C. Saeger


Vorderseite:

 

Links im Feld der Marktbrunnen mit dem Roland, gegenüber das Knochenhaueramthaus. In der unteren rechten Ecke des Bildes, schwer erkennbar, die Künstlersignatur C. S.Am oberen und unteren Rand des Scheines verteilt:

 

Kriegsnotgeld der Stadt Hildesheim

 

In der Mitte:

Gut für Fünf Mark

 

Darunter der Vermerk über die Geltungsdauer:

 

Dieser Gutschein wird von der Käm-

mereikasse eingelöst. Er verliert sei-

ne Gültigkeit am 1. Februar 1919. Verlängerung

der Einlösungsfrist bleibt vorbehalten.

Hildesheim, den 18. Oktober 1918.

Der Magistrat: Ehrlicher

 

Rechts von „Gut für“ die Nummern 1 - 160000.

Unter „F“ von „Fünf“ ein kleiner Trocken(Präge-)stempel des Stadtsiegels des Magistrats.

 

Rückseite:

 

In der Mitte der Geizhals mit seinem geöffneten Geldsack, dem die Goldstücke entquellen, mit der Beischrift:

Geiz ist die Wurzel alles Uebels

 

Zu den Seiten verteilt der Goethesche Vers aus „Lila“, 2. Aufzug, vom Magier gesprochen:

 

Allen Gewalten

Zum Trutz sich erhalten,

nimmer sich beugen,

kräftig sich zeigen

rufet die Arme der Götter herbei!

 

Über diesem Mittelmedaillon auf verzierter Leiste „FÜNF MARK“. In der Umrandung verteilt die achtmal wiederholte Zahl „5“.



10 Mark (Papier)

Der Entwurf wurde vom Hildesheimer Kunstgewerbeschul-Lehrer C. Saeger geschaffen.

Bei der Wahl der Darstellung hatte er den Gedanken, daß auf dem Notgeld Hildesheims vor allem das Gebäude nicht fehlen durfte, in dem das Wohl und Weh‘ der Stadt beraten wird und in dem die Fäden der Stadtverwaltung zusammenlaufen: dem Rathaus.

Saeger nahm von der ganzen Front die Südwestecke, die für das schmale Mittelfeld am günstigsten war und die auch am malerischsten wirkt.

Für die andere Seite war als Gegenstück  die Darstellung des Wahrzeichens der Stadt, ihr vollständiges Wappen mit Helm und Kleinod, der Jungfrau, geboten. Die das Feld ausfüllenden Rosenornamente sollten auf die rollen hinweisen, die der Rosenstock in der Legende der altwürdigen Bischofstadt gespielt hat.

Erste Ausgabe 1918

Grüner Druck

Untergrund hellgrün

Größe 140 x 90 mm

Druck:

J. E. König & Ebhardt

Hannover 

Entwurf von C. Saeger



Vorderseite:


Dreiteilig, im Mittelfeld ist die Südwestecken des Rathauses mit dem Trompeterturm und dem Marktbrunnen davor dargestellt. In den beiden äußeren Feldern oben verteilt die Aufschrift „ZEHN MARK“ und beiderseits darunter, innerhalb eines Kranzes von stilisierten Rosen, die große Wertziffer „10“.

Unter der rechten „10“ in rot die Nummern 1 - 120000.

Unter der linken „10“ als Trocken(Präge-)stempel das Stadtsiegel des Magistrats.



Rückseite:


In der Mitte, von Ranken und Rosenzweigen umgeben, das vollständige Wappen der Stadt, darüber und auf der ganzen Fläche verteilt die Aufschrift:

 

Kriegsnotgeld der Stadt Hildesheim

Gut für Zehn Mark

 

In den vier Ecken in runder Umrandung die Wertzahl „10“. Zu beiden Seiten des Mittelfeldes der Vermerk über die Geltungsdauer:

Dieser Gutschein wird von der Kämmereikasse eingelöst

Er verliert seine Gültigkeit am 1. Februar 1919

Verlängerung der Einlösungsfrist bleibt vorbehalten

Hildesheim, den 18. Oktober 1918

Der Magistrat: Dr. Ehrlicher

 

Rechts oben neben „Gut für“ in Rot die Nummern 1 - 120000



Text-Quelle:

 

Bildquelle:

- Foto / Bild

M. v. Bahrfeldt: Das Hildesheimer Kriegs-Notgeld von 1918 bis 1920, Alt-Hildesheim, Westermann 1920, Braunschweig, Bd. 3, S. 38ff

 

Privatbesitz H.-J. Brand




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