Hildesheimer Geschichte(n)
815 - 1945
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Ratsbeschlüsse und Verordnungen

Bankerottiererordnung

Kaffeeverbot in Hildesheim

Schuldenverzicht des Stadtrates


Die "Bankerottiererordnung"

Als Zeichen gegen die in der Mitte des 16. Jahrhunderts aufkommenden Schuldenflucht Aufgrund der allgemein verschlechternde wirtschaftlichen Lage in Deutschland, gab der Hildesheimer Rat 1610 eine „Bankerottiererordnung“ mit der Begründung heraus, daß „viele Bürger jetzt ihre Güter aufgäben und den Gläubigern das ledige Zusehen“ ließen.

Text-Quelle:

Johannes H. Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim, 1928; Band 2, Seite



Kaffeeverbot in Hildesheim

 

Das aus Arabien stammende Getränk wurde in Deutschland erst um 1670 bekannt und wurde zuerst nur für die obersten Gesellschaftkreise zugänglich. Für die Landbevölkerung jedoch erließ Friedrich der Große mit einem Verbot vom 4.1.1768 den Genuß des Kaffees.

Auch in Hildesheim kam das „arabische Gift“ auf die Verbotsliste. Der Rat und auch die bischöfliche Stiftsregierung erließen wiederholt Verordnungen gegen den Genuß aus „finanziellen und gesundheitlichen Gründen“. Man stellte sogar „Schnüffler“ ein, die an den Häusern den Geruch des Kaffeeröstens aufspüren sollten.

Das Verbot von 1768 enthielt u.a. folgende Artikel:

 

  • es verbot den Genuß „allen von Handarbeit sich nährenden Bürgern, Bauersleuten, Handwerksgesellen und Gesinde“ bei hohen Strafen Händlern den Verkauf von rohem, gebranntem oder gemahlenem Kaffee bei 20 Talern Strafe
  • verbot den Verkauf von Kaffeebohnen und Kaffeemühlen auf Jahrmärkten
  • jeder, dem das Kaffeetrinken verboten wurde, müssen binnen drei Monaten ihr Kaffeegeschirr abliefern
  • von Ostern an, darf in den Dörfern kein Kaffee mehr getrunken werden
  • Gastwirte dürfen nur noch an Reisenden Kaffee ausschenken
  • „Schleichhändler“ müssen 20 Taler Strafe zahlen und zudem zwei Stunden lang am Schandpfahl oder Pranger zum Gespött der Leute stehen
  • Hauswirte, die ihrem Gesinde Kaffee geben, und auch die Kaffee trinkenden Dienstleute selbst zahlen 6 Mariengroschen Strafe
  • Kaffeetrinkende Handwerksgesellen erhalten einen Tag Gefängnis
  • Geldforderungen für verkauften Kaffee haben keinen Rechtschutz und können nicht eingeklagt werden

 

Schon 1767 hatte man sich aus Peine ein Gutachten besorgt, in dem der Kaffee als „Landesverderber“ bezeichnet und vor allem auf den finanziellen Schaden im Lande hingewiesen wird:

 

Im Stift Hildesheim sei es schon soweit, daß alle Bauern, selbst die ärmsten, nicht etwa 3-5 Tassen pro Person trinken, sondern 15-20 Tassen. Wenn der Bauer Tagelöhner oder Gesindel haben wollte, mußte er ihnen Kaffee bieten.

Schätzungsweise werden in jedem Hause jährlich für Kaffee 30 Taler 15 Groschen ausgegeben, in den für das Stift Hildesheim angenommenen 300 Dörfern jährlich 456.250 Taler.

Diese wohl stark übertriebene Rechnung ging noch weiter und rechnete den Kaffeegenuß auch dem im Stift zum Kochen verwendeten Holz mit jährlichen 15.000 Fudern an. Der Arbeitsverlust durch das Kaffeetrinken, welches als „feierliche Handlung“ bezeichnet wird, beläuft sich auf gut einer Stunde am Tage.

 

Aufzuhalten war das Kaffeetrinken jedoch nicht mehr. 1700 wurde das erste Hildesheimer Kaffeehaus eröffnet, die „Kaffee-, Tee- und Schokoladenschenke.“ 

Schon im Jahre 1706 sah sich der angeblich um das Volkswohl besorgte Rat veranlaßt, vor dem ruinösen Kaffeegenuß öffentlich zu warnen: „Unsere Vorfahren haben ohne dergleichen Gesöff glücklich und in besserer Zufriedenheit gelebtet“, hieß es zur Rechtfertigung eines vorübergehenden Kaffeeverbots.

Das Vergnügen am Kaffee wurde dennoch zur Sucht. 1768, in der Zeit drückender Geldnot, erließ die Landesregierung die „Verordnung gegen den eingerissenen Gebrauch des Caffés“. Sie war die Folge einer sozialökonomischen Studie der Verhältnisse in Stadt und Stift Hildesheim, in welcher der Kaffee eindeutig als „Volksverderber erster Ordnung“ ermittelt wurde. Bloß, ein Rezept zur Niederringung des Feindes wußte keiner.

 

(im Original übernommen)

Text-Quelle:

H. Knösel, Hildesheimer Heimat-Kalender “Vor 200 jahren war das Kaffeetrinken in ...; Gerstenberg-Verlag Hildesheim; 1968, Seite 106f



Schuldenverzicht des Hildesheimer Stadtrates

Am 18.3.1381 wurde in Hildesheim ein bedeutender Ratsbeschluß verfaßt:

 

„Wir, alle drei Räte der Stadt Hildesheim sind überein geworden und wollen, - und so soll es auch von jedem nachfolgenden Rat gehalten werden - , daß von dieser Zeit an kein Rat keine Schulden mehr dem jährlich nachfolgenden Rat überlassen darf und die alten Schulden aus vergangener Zeit irgendmöglich zum Nutzen der Stadt abgetragen werden sollen.“

 

Am Ende stand der Erfolg, daß man bereits 1401 nur noch die recht kleine Schuld von 65 Silbermark zu verzinsen hatte. Diese Schuldenbefreiung trug der Bürgerschaft Wohlstand und wirtschaftlichen Aufschwung im Handel und Handwerk ein.


 

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