Hildesheimer Geschichte(n)
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Etwas zum schmunzeln


Der Alchemist in der Schuhstraße

„Ich mache Gold“ behauptete ein ehemaliger Augustiner, der sich seit 1706 auf der Schuhstraße  als Alchemist betätigte; des weiteren verkaufte er geheimnisvoll zusammengebraute Fiebermittel und gegen Körperungeziefer - weiße Katzenhaare. 


Aleke

Eine echt althildesheimerische Wesensart war eine übermütige Spottlust, die sich zumeist auf politischem Gebiete betätigte.

 

Bischof  Heinrich II. gab man, weil man ihm nur die Tatkraft einer alten Jungfrau zutraute, bei seinem Amtsantritt den Beinamen „Aleke“ (d.h. "Adelheidchen").

Doch man hatte sich gründlich getäuscht. Er ließ nördlich von der Stadt die starke Wasserfeste Steuerwald  als Zwingburg den Hildesheimer vor die Nase erbauen, die man dann spottend als „Alekenburg“ bezeichnete.  

Text-Quelle:

Gebauer, Geschichte der Stadt Hildesheim; August Lax-Verlag, Hildesheim; Band 1 Seite 85; 1922



Ausgearteter Spott

Wenn die Spottlust zu Schimpfereien und Lästerreden ausartete, dann ließ der Rat  nicht mit sich spaßen und mancher Bürger  hat für sein „unnütz Maul“ 3 Thaler geben müssen.

Der Bürgermeister Henning Konerding wurde 1530 sogar wegen seiner“ Schelteworte“ verurteilt, 20 Fuder Steine zum Rathaus fahren zu lassen.   Ratserlasse gegen „spitzige honlike (höhnische) Lacheworde“ waren nicht selten. 


Das Turnier der Mägde

Einen recht derben Spaß leistete sich in den Mittfasten ( Mitte der Fastenzeit), Mittwoch vor dem Sonntag Lätare (4. Fastensonntag) des Jahres 1619 der hildesheimische Bürger Jobst Ahrens dadurch, daß er der Stadt das Schauspiel eines Turnieres, ausgeführt durch zwei Dienstmägde, bieten wollte.

Seiner Magd Grete Pagels hatte er, ehe er zum Feiern in das Amtshaus der Knochenhauer ging, den Auftrag gegeben, ihn abends abzuholen. Als das Mädchen pünktlich zur Stelle war, ihm heimzuleuchten, gelüstete es dem wackeren Meister noch gar nicht nach Bett und Schlaf. So erlaubte er seiner Grete, ein paar Tänze lang an dem allgemeinen Vergnügen teilzunehmen. Hierbei kam es zu einem Wortgefecht mit der Magd des Bürgers Lüder Greven, und bald wurde aus dem gegenseitigen Schimpfen und Schmähen eine handfeste Rauferei.

Am anderen Tage überredete Jobst Ahrens, kräftig unterstützt von seiner Eheliebsten, das Mädchen zu einem „stekent“ (stechen) mit der Gegnerin. Ja, er schickte sogar einen Boten los, einen Harnisch und das sonst benötigte Gerät zu entleihen. In Windeseile sprach es sich in Gassen und Gängen herum, daß die Magd auch vor den Meistern und Olderleuten  der Knochenhauergilde darum gebeten und darauf beharrt hatte, mit Lüder Grevens dienstbarem Geist öffentlich zu kämpfen.

Auf dem Markt, wo die Gegenspielerin allerdings nicht erschien, wurde das streitbare junge Mädchen von der Jugend mit tosendem Lärm begrüßt. Es versuchte, sich diesem unerwarteten, durch Steinwürfe unterstützten Empfang durch die Flucht zu entziehen. Das Geheul der Verfolger weckte die Bürger aus ihrem Mittagsschlaf; immer größer wurde die Zahl der Mittläufer. In ihrer Not griff Grete Pagels zum Messer, setzte sich zur Wehr und verwundete einen der Angreifer.

Mit keuchendem Atem erreichte sie den Alten Markt  und das Haus ihres Dienstherrn, wo ihr Frau Ahrens das Messer entwand und für einen sicheren Unterschlupf sorgte. Einen solchen Ausgang des „Scherzes“ hatte sie nicht vermutet. Nachgerade fühlte sich nicht nur das Ahrenssche Ehepaar schuldig an dem üblen Spiel, das hier mit einem Mädchen getrieben ward, dessen geistige Kräfte sicherlich nicht die Tragweite des ganzen Vorhabens zu übersehen imstande waren. Auch jene fühlten sich nicht mitverantwortlich, die nicht alles darangesetzt hätten, dieses „Turnier“ zu verhindern.

Dann wäre es auch nicht notwendig geworden, ein solches Vorkommnis aktenkundig zu machen und es im Stadtarchiv aufzubewahren. 

(im Original übernommen)

Text-Quelle:

H.H., Hildesheimer Heimat-Kalender “Das Turnier der Mägde"; Gerstenberg-Verlag Hildesheim; 1969, Seite 115



Eine Lotterie im Jahre 1589

Eine recht eigenartige Lotterie ist aus dem Jahre 1589 überliefert. Da kamen zu Martini (11.11.) mehrere Goldschmiede und Juweliere, baten den Rat, ihnen eine Lotterie zu genehmigen und wiesen eine stattliche Menge goldener und silberner Kleinodien nach.

Die fremden Männer machten einen durchaus vertrauenerweckenden Eindruck, und als der Rat bei der Überprüfung ihrer Güter und ihrer Dokumente die Ehrlichkeit des Vorhaben bestätigt fand, stand er nicht an, die erbetene Erlaubnis zu erteilen. Gleichzeitig jedoch bestellte er zwei Aufseher, damit auch alles rechtens zuginge.

Der Zudrang zu dem „Luckepot“ (Lostopf), in dem die verheißungsvollen Lose lagen, war nicht gering. Wer seine drei guten Groschen entrichtete, durfte in den Glückstopf greifen und prüfen, ob Fortuna nicht auch ihm etwas Gutes zu bieten hatte.

Einer der Hauptgewinner war der „Puckelmacher“ (Gürtler) Bastian. Er traute seinen eigenen Augen nicht, als ihm eine schöne, in Silber gefaßte vergoldete indianische Nuß, aufs feinste mit Korallenzweigen verziert, ausgehändigt wurde, deren Wert auf mindestens 30 Taler taxiert werden konnte.

Meister Bastian hatte einen Bruder, der weniger gut bei Kasse war. Ihm gab er das erforderliche Kleingeld für den Lotterie-Einsatz unter dem Vorbehalt, daß der erhoffte Gewinn redlich geteilt würde. Und wirklich kam es so: Auf dieses Los entfiel der Haupttreffer, ein herrlicher vergoldeter „Kopf“, gut und gern 70 Taler wert.

Als am Tag St. Lucia (13.12.) die Nürnberger Kaufleute ihren stand räumten, hatten sie in Hildesheim 1100 Taler eingenommen. Davon waren 800 Taler an Schmuckstücken und Gerät ausgespielt, so daß ihnen runde 300 Taler verblieben.

(im Original übernommen)

Text-Quelle:

H. M. Humburg: Allgemeiner Heimat-Kalender, Mit drei Groschen war jeder dabei, Gerstenberg 1969, Hildesh., S. 65



"Hans Magerkost"

Üppige Blüten trieb die Spottlust in den Jahren der Hildesheimer Stifsfehde (1519-23), als Bischof  Johann IV.  gegen den Stiftsadel und die Braunschweiger Herzöge Kämpfte.

 

Die Stiftsjunker verspotteten den als sehr sparsam geltenen Bischof als „Hans Magerkost“. Aber es wurde ihnen heimgezahlt. „Spötters Haus steht auf heißen Kohlen“ warnt ein altes Hildesheimer Sprichwort. Nach der Schlacht bei Soltau wurde Fastnacht 1520 der „Schevekloth“, ein Kegelspiel,  aufgeführt, in dem der Bischof als Brillenmacher auftrat und dem Stiftsadel so derb und kräftig die Wahrheit sagte, daß ein adliger Zuhörer mit dem Schwert dreinfahren wollte. Der „Schevekloth“ wurde später im Kreuzgang des Domes bildlich festgehalten. 


Eine Heiratsanzeige von 1834

Heiratsantrag. Ein, in einer der Hauptstädte des Königreichs Hannover wohnender, wohlgebildeter Mann, der erst sein 27. Lebensjahr zurückgelegt hat und bei seinem eben nicht unbedeutenden Vermögen sich einer Einnahme (einesteils infolge seines von ihm allein geführt werdenden höchst ruhigen angenehmen Geschäfts, andernteils infolge eines Zinsengenusses von 250 Rthl. Jährlich) von 1200 bis 1400 Rthl. zu erfreuen hat, sucht sich ein junges, noch nicht das Alter von 27 Jahren erreicht habendes Frauenzimmer als Gattin, die gebildet, von Herzen gut und deren Ruf tadellos ist - auch ein Vermögen von 5000 bis 8000 Rthl. besitzt und wovon sie ihm wenigstens 3000 Rthl. gleich zubringt.

Der Anstand verbietet ihm, über sein Äußeres sowie seinem Lebenswandel etwas zu sagen, jedoch verbürgt seine Stellung das beste Zeugnis des Letzteren.

Diejenige, die geneigt ist, unter den vorstehenden Bedingungen demselben ihre Hand zu geben, wird ersucht, ihre Erklärung unter Adresse: D. E. F. an die Redaktion dieses Blattes zu besorgen, von woab sie an den Ort ihrer Bestimmung gelangen wird. Auf Verschwiegenheit kann fest gerechnet werden. Unterhändler werden verbeten.

 

Diese Heiratsanzeige, die als Heiratsantrag noch bezeichnet wird, kann nach den bisherigen Feststellungen als eine der ersten, wenn nicht als die erste Heiratsanzeige bezeichnet werden, die in Hildesheim, und zwar im „Allgemeine Zeitung und Anzeigen“ vom 25. März 1834 (heute Hildesheimer Allgemeine Zeitung) gedruckt wurde. Wenn man die Anzeige aufmerksam durchliest, wird man unschwer feststellen, daß der Einsender durchaus „realistisch eingestellt“ war.

 (im Original wiedergegeben)

Text-Quelle:

Hildesheimer Heimat-Kalender “Heiratsanzeige vor 130 Jahren in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung"; Gerstenberg-Verlag Hildesheim; 1968, Seite 92



Schillers „Räuber“ in Hildesheim

Vor mehr als 150 Jahren zogen die kunstbeflissenen Bürger unserer Stadt in das alte Reutersche Theater. Es ereignete sich  zuweilen, daß ein Zuschauer, vom Spielgeschehen so ergriffen, selbst mitmachte, was allgemeine Heiterkeit im Saal hervorrief.

Einmal wurde Schillers „Räuber“ aufgeführt. Atemlose Spannung unter den Zuschauern bei der Verschwörungsszene der Libertiner. Da der entrüstete Ausruf eines empörten Hildesheimers: „ist denn keine Polizei da? Wird denn hier eine so gottlose Verschwörung geduldet?“

Polizei meldete sich allerdings sogleich, die den Zornbebenden rasch an die Luft beförderte.  


Ein hilmescher Börger

Nirgends leuchtet die frohe Seite des Hildesheimer Niedersachsentums stärker durch als bei den sogenannten Hildesheimer Originalen. Da ist beispielsweise der Fuhrmann Teigler,der um die Wende des 19. Jahrhunderts seinem bürgerlichen Stolz, eben "hilmescher Börger" zu sein, überzeugendem Ausdruck verliehen.

Erweckte seinen Sohn nachts aus dem Schlafe und geht mit ihm zum Haus des Bürgermeisters, der geweckt wird und verdrießlich den zu solch ungewohnter Stunde erscheinenden Besuch empfängt. Teigle begrüßt ihn und spricht in keckem Mutwillen zu seinem Buben: "Sieh, dat is dat Recht von em hilmenschen Börger, dat hei in aller und jeder Thit den Borgermester sprecken kann. Nichts für ungut, Herr Borgermester." Sprachs und verschwand.

Einige Tage später holten Hildesheimer Stadtsoldaten den übermütigen Vater ins Rathaus, wo er einige Tage bei Wasser und Brot sitzen mußte und ihm bei der Entlassung bedeutet wurde, er möge nun seinen Sohn gleichsfalls deutlich machen, was für Befugnisse einem Hildesheimer Bürgermeister zustände. 

(im Original übernommen)

Text-Quelle:

"Merian-Hildesheim"; Herausgeber H. Leippe, 4. Jahrgang, Heft 8, 1952, Seite 76




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